Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Spitex [Name] (nachfolgend “Spitex”) und ihren Klientinnen und Klienten (nachfolgend “Kunden”). Sie gelten für sämtliche Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande. Die Spitex kann den Leistungsbeginn von einer Bedarfsabklärung oder ärztlichen Verordnung abhängig machen (vgl. OR Art. 1 ff.).
3. Leistungsangebot
Die Spitex erbringt Leistungen in den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft, Betreuung und Beratung gemäss Leistungskatalog. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
4. Pflichten der Spitex
Die Spitex verpflichtet sich zur sorgfältigen und fachgerechten Erbringung der vereinbarten Leistungen (OR Art. 398 Abs. 2). Sie wahrt die Persönlichkeitsrechte des Kunden (ZGB Art. 27 ff.).
5. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Entschädigung und zur Mitwirkung bei der Leistungserbringung. Zutritt zur Wohnung ist zu den vereinbarten Zeiten zu gewähren.
6. Tarife und Abrechnung
Die Leistungen werden nach den kantonalen Vorgaben (insb. Tarifverträge und Pflegefinanzierung gemäss KVG) sowie gemäss vereinbartem Stundensatz abgerechnet. Nicht kassenpflichtige Leistungen sind separat zu vergüten (OR Art. 394 ff.).
7. Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % p.a. berechnet (OR Art. 104).
8. Haftung
Die Spitex haftet bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf direkte Schäden beschränkt (OR Art. 97 ff.).
9. Verhinderung des Kunden
Kann ein vereinbarter Termin durch den Kunden nicht wahrgenommen werden, ist die Spitex mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren. Nicht rechtzeitig abgesagte Einsätze können verrechnet werden.
10. Kündigung
Der Vertrag kann beidseitig mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern keine anderslautenden Absprachen bestehen (OR Art. 404).
11. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung oder gesetzlicher Pflicht (ZGB Art. 28 ff.).
12. Arbeitsrechtliche Einhaltung
Die Spitex hält sämtliche arbeitsrechtlichen Bestimmungen (insb. ARG Art. 1 ff. und GIG Art. 3–5) gegenüber ihren Mitarbeitenden ein.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Spitex im Kanton Zürich (ZGB Art. 23 ff., OR Art. 5).
